GmbH oder Einzelfirma? Entscheidungshilfe für Gründerinnen und Gründer

Einzelfirma oder GmbH – das ist die häufigste Frage vor der Gründung in der Schweiz. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Risiko, Kapital und deine Pläne an.
Dieser Beitrag vergleicht die beiden Rechtsformen bei Haftung, Kosten, Steuern und Sozialversicherungen – und zeigt, für wen sich welche Form eignet.
Die Kurzantwort: Die Einzelfirma ist der einfachste und günstigste Start – kein Mindestkapital, kaum Formalitäten, aber du haftest mit deinem Privatvermögen. Die GmbH braucht CHF 20’000 Stammkapital und einen Notariatsakt, dafür ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Wer mit Risiko, Angestellten oder Wachstum plant, fährt meist mit der GmbH besser; wer klein und risikoarm startet, mit der Einzelfirma.
Die Einzelfirma
Die Einzelfirma entsteht faktisch, sobald du selbständig tätig wirst – eine Gründungsurkunde braucht es nicht.
Vorteile:
- Kein Mindestkapital, keine Notariatskosten
- Wenig Formalitäten: Handelsregistereintrag erst ab CHF 100’000 Jahresumsatz Pflicht
- Einfache Buchhaltung: unter CHF 500’000 Umsatz genügt die Milchbüchleinrechnung
- Gewinn wird nur einmal besteuert – als dein privates Einkommen
Nachteile:
- Volle private Haftung – auch mit Haus und Erspartem
- Kein Arbeitslosengeld: Als Selbständigerwerbender bist du nicht ALV-versichert, und die Pensionskasse ist freiwillig
- Der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten
- Bei hohen Gewinnen steigt die private Steuerprogression
Die GmbH
Die GmbH ist eine eigene juristische Person – gegründet mit öffentlicher Beurkundung und Handelsregistereintrag.
Vorteile:
- Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen: Privatvermögen bleibt geschützt
- Du bist bei deiner eigenen GmbH angestellt – mit ALV-Beiträgen, Pensionskasse und Unfallversicherung
- Gewinn- und Lohnhöhe lassen sich steuerlich gestalten
- Wirkt gegenüber Kundschaft, Banken und Partnern etablierter; Aufnahme weiterer Gesellschafterinnen und Gesellschafter möglich
Nachteile:
- CHF 20’000 Stammkapital plus Gründungskosten (Notariat, Handelsregister)
- Doppelte Buchhaltung ist immer Pflicht – unabhängig vom Umsatz
- Wirtschaftliche Doppelbelastung: Die GmbH versteuert den Gewinn, ausgeschüttete Dividenden versteuerst du zusätzlich privat (abgemildert durch Teilbesteuerung)
- Mehr Administration: Generalversammlung, Protokolle, Statuten
Die Entscheidungsfragen
- Wie gross ist dein Geschäftsrisiko? Wer Verträge mit hohen Summen, Lager, Maschinen oder Haftungsrisiken hat → GmbH. Beratung mit kleinem Risiko → Einzelfirma reicht oft.
- Hast du CHF 20’000 flüssig? Das Stammkapital ist kein verlorenes Geld – es gehört der GmbH und arbeitet im Geschäft. Aber es muss da sein.
- Planst du Angestellte oder Partner? Beides spricht für die GmbH.
- Wie wichtig ist dir soziale Absicherung? Als GmbH-Angestellter bist du ALV-versichert und obligatorisch in der Pensionskasse – als Einzelunternehmer nicht.
- Willst du später verkaufen oder Investoren aufnehmen? Eine GmbH (oder AG) lässt sich übertragen – eine Einzelfirma bist du.
Übrigens: Der Weg ist nicht endgültig. Viele starten als Einzelfirma und wandeln später in eine GmbH um – das ist steuerneutral möglich, braucht aber Planung.
Fazit
Es gibt keine „beste” Rechtsform – nur die passende für deine Situation: Einzelfirma für den schlanken, risikoarmen Start; GmbH für Haftungsschutz, Angestellte und Wachstum. Wichtiger als die Form ist, dass Buchhaltung und Administration von Anfang an sauber laufen – bei der GmbH ist das ab Tag eins Pflicht.
Monitoris begleitet deine Firmengründung kostenlos – inklusive Beratung zur Rechtsform – und übernimmt danach dein Backoffice. Was auf dich zukommt, wenn du die erste Person anstellst, liest du im Beitrag Ersten Mitarbeiter einstellen – und ob du die Buchhaltung selbst führen oder abgeben willst, klärt der Leitfaden Buchhaltung auslagern in der Schweiz.



